MIT Sachsen wirkt! - Deutliche Enlastung der Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenkasse

Datum des Artikels 22.10.2018
Bund

Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen werden ab dem kommenden Jahr wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Der Bundestag hat jetzt ein entsprechendes Gesetz zur Entlastung der Versicherten beschlossen. Entlastet werden auch Selbstständige mit geringem Einkommen, so reduziert sich der Mindestbeitrag für Selbstständige jetzt von rund 360 Euro auf rund 156 Euro. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte dazu : "Mit diesem Gesetz entlasten wir die Beitragszahler langfristig um acht Milliarden Euro".

Das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) enthält eine Reihe wichtiger Maßnahmen, die die Versicherten direkt betreffen.

Entlastung der Arbeitnehmer und Rentner

Ab 2019 werden Arbeitgeber und Rentenversicherungen die Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zur Hälfte den Zusatzbeitrag übernehmen. Eine wichtige Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag wird so umgesetzt. Dadurch erhalten sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer dadurch mehr netto vom brutto.  Sie zahlen unter dem Strich Arbeitnehmer und Rentner monatlich bis zu 38 Euro weniger GKV-Beiträge.

Gesundheitsminister @jensspahn macht deutlich: Vom Versicherten-Entlastungsgesetz profitieren 56 Mio Krankenversicherte. Bei 3000 EUR brutto sind das künftig über 200 EUR Entlastung im Jahr. Selbstständige mit 1200 EUR im Monat zahlen künftig nur 180 EUR Beitrag statt 360 EUR! pic.twitter.com/ShAnuI4etQ

— CDU/CSU (@cducsubt) 18. Oktober 2018

Erleichterungen für Selbständige

Auch die Versicherten, die hauptberuflich selbständig sind, profitieren von den geplanten Regelungen. Für Sie sind die monatlichen Krankenkassenbeiträge oft eine Last. Insbesondere dann, wenn Sie zu den Kleinselbständigen zählen. Denn der Betrag, den sie monatlich mindestens an die Krankenversicherung zahlen müssen, orientiert sich an einem bestimmten Eckwert (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage). Dieser Wert liegt 2018 bei 2.283,75 Euro und wird nun auf 1.141,88 Euro abgesenkt. Dies bedeutet, dass der Mindestbeitrag für diese Selbständigen nun durchschnittlich bei 171 Euro liegen wird. Daraus folgt eine Entlastung von monatlich bis zu 180 Euro für diese Gruppe. Dies hebt auch die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag hervor: „Damit werden wir endlich der wirtschaftlichen Situation vieler kleiner Selbstständiger besser gerecht. Das war uns ein Kernanliegen in diesem Gesetz.“

"Wir entlasten Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige mit kleinem Einkommen mit 8 Mrd. EUR jährlich", sagt Karin Maag in der Debatte zur gesetzl. Krankenversicherung. Ab 2019 wird der Beitrag zur Krankenversicherung wieder paritätisch von Arbeitnehmern & Arbeitgeber finanziert. pic.twitter.com/F24NyEvGFj

— CDU/CSU (@cducsubt) 18. Oktober 2018

Quelle: https://www.cducsu.de/themen/familie-frauen-arbeit-gesundheit-und-soziales/entlastung-fuer-selbstaendige-und-zeitsoldaten

Hintergrund: Die MIT Sachsen hatte diesen Vorschlag bereits vor zwei Jahren auf dem Bundesparteitag der CDU Deutschland gestellt und auf dem Bundesmittelstandstag 2017 erneuert. Neben geringverdienenden Selbstständigen werden insbesondere Gründer und junge Unternehmer von dieser Regelung profitieren.