Schwere Brocken im Mindestlohngesetz: Auftraggeberhaftung, Arbeitszeitkonten und Zeiterfassung korrigieren!

Datum des Artikels 23.06.2014

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(Dresden, 23. Juni 2014) „Das Mindestlohngesetz bürdet den Unternehmen schwere Belastungen auf, die viele noch nicht mal ahnen“, warnt Dr. Markus Reichel, der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Sachsen (MIT). „Unseren Unternehmen in Sachsen kann es passieren, dass sie nicht mehr flexibel mit ihren Überstundenkonten arbeiten können“, so die Warnung der MIT Sachsen. Auch würden sie nach dem Gesetzentwurf künftig dafür haften, wenn ihre Subunternehmer und deren Subunternehmer keinen Mindestlohn zahlen. 

„Nicht die festgelegte Lohnuntergrenze von 8,50 Euro ist das eigentliche Problem des Mindestlohngesetzes, sondern die zusätzlichen Bestimmungen, die nicht im Koalitionsvertrag verabredet wurden“, gibt Dr. Reichel zu Bedenken und appelliert: „Die Regelungen müssen bis zur Abstimmung im Bundestag am 4. Juli korrigiert werden. Andernfalls droht im Schatten der Euphorie der Fußball-Weltmeisterschaft ein Gesetz beschlossen zu werden, das unsere mittelständischen Unternehmer in Sachsen massiv belastet.“
Die geplante Auftraggeberhaftung sieht vor, dass ein Unternehmer nicht nur dann zur Rechenschaft gezogen wird, wenn sein Vertragspartner den Mindestlohn nicht zahlt. Er haftet auch für jeden weiteren Subunternehmer in der Kette. „Hier wird der Unternehmer für jemanden verantwortlich gemacht, den er nicht kennt, dessen Bücher er nicht einsehen und den er auch nicht kontrollieren kann. Daraus folgt ein ungeheurer bürokratischer Aufwand und trotzdem bleibt ein unkalkulierbares Risiko“, kritisiert Dr. Reichel weiter. 

Zudem fordert die MIT Sachsen, dass die Arbeitszeitkonten erhalten bleiben müssen. Laut Gesetzesvorlage müssen künftig alle auf einem Arbeitszeitkonto erfassten Überstunden schon nach zwölf Monaten ausgeglichen sein. „Arbeitszeitkonten sind ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument für mittelständische Betriebe, die schnell auf Auftragseingänge und saisonale Schwankungen reagieren müssen“, sagt Dr. Reichel. „Ohne Öffnungsklauseln im Mindestlohngesetz ist dieses bedeutende Instrument in Gefahr.“

Mit Sorge blickt die MIT auch auf die vorgesehene Erfassung von Arbeitsstunden, denn die Zeiterfassung wird bei allen Unternehmen – selbst wenn sie gar nicht vom Mindestlohn betroffen sind – erhebliche Bürokratie verursachen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen, die häufig auf Vertrauensarbeitszeit setzen, sind betroffen.

Die MIT Sachsen hat mehrfach auf die Probleme bei der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn auch in ihrem Strategiepapier Wirtschaftsstrategie Sachsen 2030 hingewiesen und der Lohnfindung unter Beteiligung der Tarifpartner den Vorzug gegeben. „Wenn der politische Mindestlohn nun kommt, so muss er wenigstens für den Mittelstand praktikabel ausgestaltet werden“, sagt Dr. Reichel.