
Themengebiet: Wahlen
Beschlossen auf der Landesvorstandssitzung am 23. August 2018 in Heidenau
Das Jahr 2019 wird für den Freistaat Sachsen ein „Superwahljahr“: Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen stehen an. Damit verbunden sind bereits in diesem Jahr die Nominierungen, welche die Frage nach Erwartungen an die zu wählenden Partei- und Volksvertreter in den Mittelpunkt stellen. Damit verbunden sind insbesondere die wechselseitigen Erwartungen von Kandidaten und Mitgliedern der MIT. Deren bessere Formulierung kann mittelfristig zur Erhöhung der Qualität in der Politik führen.
Dabei gilt es sich bewusst zu machen, dass wir in Deutschland kein imperatives Mandat kennen. Gewählt wird eine Person aufgrund ihrer geäußerten Überzeugungen, Ansichten und Sozial-, Fach- und Sachkompetenz. Ein Mandat ist damit verbunden, dass diese Person politische Entscheidungen eigenständig trifft, zwar für sie rechenschaftspflichtig ist, dennoch aber die Freiheit zur eigenständigen Entscheidung hat. Repräsentative Demokratie ist damit auf Vertrauen aufgebaut.
Wähler erwarten von den Volksvertretern keine Perfektion, aber Authentizität.
Zu den allgemeinen Kriterien an gewählte Vertreter von Parteigliederungen bzw. auch Abgeordneten zählen:
- Integrität
- Basisnähe
- Demut vor dem politischen Amt
- Fachkompetenzen/Berufserfahrungen
- Die Fähigkeit, zuzuhören, zu führen, zu kommunizieren und zu erklären
Im Bereich der Wirtschaftspolitik und im Gegenzug für eine Unterstützung durch die MIT im Rahmen von Nominierungen sehen wir die folgenden weiteren Kriterien:
- Ein von der MIT gewählter muss Anhänger des Konzeptes der Sozialen Marktwirtschaft sein, und diese an die modernen Anforderungen politisch weiter entwickeln wollen, und sich konsequent für eine Verbesserung des Unternehmerbilds in unserer Gesellschaft einsetzen.
- Er muss die Bereitschaft zum regelmäßigen Kontakt mit der MIT auch während der Legislaturperiode haben; dazu zählt die Bereitschaft zum Einbringen der der eigenen Fachexpertise in die Gremien der MIT Sachsen
- Er sollte über die Bereitschaft zur Erläuterung verfügen, wie die Konsequenzen aus einzelnen Entscheidungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland im allgemeinen und die mittelständische Wirtschaft im Besonderen eingeschätzt werden, und ggf. bei Bedarf sein Stimmverhalten erläutern
- Insbesondere sollte er erläutern, wie einzelne Entscheidungen/Stimmverhalten und Initiativen dem Mittelstand nutzen bzw. Schaden von ihm abwenden.
- Er sollte in der Lage sein, komplexe politische Entscheidungen der Staatsregierung gegenüber der Wirtschaft zu erklären und die entsprechenden Konsequenzen zu erläutern
- Zugleich sollte er bereit sein, die Herausforderungen des Mittelstandes in den parlamentarischen Prozess zu transportieren.
Da Zusammenarbeit keine Einbahnstraße sein darf, muss ein MIT-Vertreter sich auch auf das Vertrauen und die Unterstützung durch die MIT verlassen können. Dies bezieht sich insbesondere auf konstruktive Unterstützung bei der Entwicklung von politischen Initiativen. Diese Unterstützung kann sich insbesondere auf inhaltliche Anregungen wie auch auf die Begleitung in der Öffentlichkeitsarbeit beziehen, bzw. können diese politischen Initiativen auch –nach Abstimmung in den entsprechenden Gremien – auch offizieller Standpunkt der MIT werden.
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