Die MIT SACHSEN fordert: Vereinfachung von Fördermöglichkeiten für mittelständische Unternehmen in Sachsen!

Datum des Artikels 31.08.2012

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(Dresden, 31. August 2012) „Die MIT SACHSEN spricht sich für eine bessere Gestaltung der Fördermöglichkeiten gerade für den Mittelstand in Sachsen aus“, so der stell-vertretende Landesvorsitzende der MIT, Erik Hofmann. Zwar ist man mit dem Umfang der Förderprogramme schon auf einem guten Weg, jedoch ist die Umsetzung hinsichtlich der Beantragungs- und Abrechnungsmodalitäten noch nicht optimal. Deshalb fordert die MIT Sachsen deren Überprüfung durch das sächsische Wirtschaftsministerium mit dem Ziel einer weiteren Vereinfachung.


Der stv. Landesvorsitzende Herr Hofmann daher weiter:  „Das beste Förderprogramm hat keine Bedeutung, wenn hierfür die Hürden für klein- und mittelständische Unternehmen so hoch gesteckt werden, dass gerade diese nicht ausreichend davon partizipieren können, obwohl zahlenmäßig die meisten Unternehmen in dieser Gruppe zu finden sind und sie damit das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft bilden.

Dies betrifft vor allem die bürokratischen Hürden bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel. Es ist in diesem Zusammenhang nicht plausibel, dass mit einem Mittelständler für die Auszahlung eines vergleichsweise geringen Förderbetrages zeitraubend z. B. wegen bürokratischer Vorgaben gestritten und immer neue Forderungen nach beizubringenden Nachweisen gestellt werden, während andererseits Milliarden schnell mal ganz einfach mit einem Federstrich bewilligt werden."

Ein weiteres Problem gerade bei den von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) verwalteten Fördergeldern ist, dass die Unternehmen bei länger (manchmal mehrjährig) laufenden Fördermaßnahmen regelmäßig in Vorleistungen und zwar für die Gesamtsumme gehen müssen, was noch dadurch verschärft wird, dass die SAB nach Abschluss der Maßnahmen derzeit mindestens 2 Monate für die Auszahlung benötigt.

“Dies führt dann im Ergebnis zu dem nicht hinnehmbaren Zustand, dass vor allem klein- und mittelständische Unternehmen praktisch von der Vergabe der Fördermittel ausgeschlossen sind, weil sie unter diesen Umständen aus Liquiditätsgründen von einer Beantragung absehen müssen“, so der stv. Landesvorsitzende, Erik Hofmann, abschließend.