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“Es war längst überfällig, die Richtlinie ‚Mikrodarlehen‘ zu überarbeiten und den Mikrodarlehensfonds auf sächsischer Seite aufzustocken”, erklärt Veronika Bellmann MdB, die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Mittelsachsen zur Änderung der Richtlinie „Mikrodarlehen“. Bisher konnten Unternehmen nur bis drei Jahre nach ihrer Gründung ein Mikrodarlehen beantragen. Zukünftig soll dieser Zeitraum auf fünf Jahre erweitert werden.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach einem Mikrodarlehen ist es letztendlich nur konsequent, hier mehr Spielraum und Anwendungsmöglichkeiten zu schaffen. Zumal die bereitgestellten ESF-Mittel des EU-Strukturfonds in Sachsen bisher nur ungenügend abgerufen und genutzt werden. Mit dem ESF-Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke kann ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden. Voraussetzung für das Vorhaben sind jedoch ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent.
Die Wiederaufnahme der Branchen Bau- und Gastgewerbe, die aus haushaltsrechtlichen Gründen seit Februar 2011 kein Mikrodarlehen mehr erhalten konnten, in die Förderung hinein, begrüße ich ausdrücklich. Als Alternative zum ESF-Mikrodarlehen gibt es speziell für Kleinstgründungen von der KfW-Mittelstandsbank das Förderprodukt Mikro-Darlehen. Bis zu 25.000 Euro können Existenzgründer über dieses Darlehensprogramm erhalten und damit, gegebenenfalls unter Hinzufügung eigener Mittel, ihr Vorhaben realisieren. Auch bestehende Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten können dieses Angebot für ihre Investitionen nutzen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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