MIT Sachsen begrüßt die Aussetzung der Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen

Datum des Artikels 31.12.1999

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(Dresden, 31. März 2015) „Wir Mittelständler begrüßen den Beschluss der sächsischen Regierungskoalition,  den umstrittenen „Wasserpfennig“ für Wasserkraftwerke zu prüfen und vorübergehend auszusetzen“, so Dr. Markus Reichel, der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Sachsen. Dr. Reichel weiter: „Die MIT Sachsen lehnte bereits im Jahr 2012 die Einführung der Wasserentnahmeabgabe ab.“

Im Sommer 2013 wurde das  Wassergesetz trotz erheblichen Widerstands auch von Seiten des sächsischen Mittelstandes entsprechend geändert . Die Betreiber von Wasserkraftanlagen sollten nun  mindestens 15 % und höchsten 25 % des Umsatzes als Abgabe bezahlen. Mit der Aussetzung der Abgabe sollen jetzt zwar weiterhin noch Bescheide versandt, aber bei Widerspruch des Betreibers bis zum 30. Juni 2016 aufgeschoben werden.

Die MIT Sachsen wies bereits vor Einführung der Abgabe daraufhin hin, dass sie ordnungspolitisch bedenklich und in der Umsetzung zu bürokratisch sei, und die seitens des Gesetzgebers erhoffte Lenkungswirkung nicht erreicht würde. Ferner würde eine lediglich v.a. an den Umsatz gekoppelte Abgabe vielen mittelständischen Wassermüllern die Existenzgrundlage entziehen.

Dr. Reichel zeigt sich nun erfreut, dass der bislang eingeschlagene Weg  überdacht werden soll. „Die MIT wird sich auch zukünftig bei Land und Bund konsequent dafür einsetzen, dass überbordende Verwaltungsbürokratie unternehmerische Initiative nicht ersticken kann. Dass dies notwendig ist, zeigen vielfältige Beispiele, sei es bei den Umsetzungsvorgaben zum Mindestlohn, oder die Arbeitsstättenverordnung.“ so Dr. Markus Reichel weiter.

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Michaela Thieme
Michaela Thieme

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