MIT wirkt! dieses Mal bei der DSGVO

Datum des Artikels 02.07.2019

MIT setzt erste Korrekturen bei der DSGVO durch

Auf Drängen der MIT hat die große Koalition den Alleingang Deutschlands im Bereich „Datenschutzbeauftragter“ korrigiert.

Einzig in Deutschland benötigten Vereine und Unternehmen ab 10 Personen einen Datenschutzbeauftragten, was sich in der Praxis als teuer und übertrieben zeigte. Die neue Regelung verpflichtet Unternehmen und Vereine erst dann einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Von der neuen Regelung profitieren rund 90% der Vereine und Unternehmen, die jetzt auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten können.


„Mittelständler und Freiberufler wollen sich auf ihr Kerngeschäft und mit Innovationen beschäftigen, nicht mit Datenschutzmonstern die wertvolle Ressourcen im Unternehmen binden. Wir stehen auch in der Zukunft für vernünftige Regelungen die die Arbeit verbindlich machen anstatt zu behindern.“ So Dr. Markus Reichel, Landesvorsitzender der Sachsen MIT

 

 

SF
Foto: Mohamed Hassan