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Themengebiet: Digitalisierung
Am 12.04. 2016 fand die MIT-Diskussionsveranstaltung „Standardvereinfachung durch Digitalisierung“ unter Beteiligung von Dr. Kaja Tael, Botschafterin der Republik Estland in Deutschland; Prof. Werner Esswein, Lehrstuhlinhaber an der TU Dresden; Frank Heidan MdL, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU Landtagsfraktion; Michael Czupalla, Vorsitzender des Sächsischen Normenkontrollrates und Dr. Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden, statt. In ihr wurde deutlich:
Das steigende Maß an Bürokratie ist eine der größten wirtschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Es bindet unnötige Ressourcen in Unternehmen und Verwaltung, welche langfristig zu Effizienzverlusten und damit zu einem Wettbewerbsnachteil im internationalen Vergleich führen können. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung können jedoch Wege zur effektiven Bürokratieminderung gefunden werden. Nach Auffassung der MIT müssen diese Potenziale genutzt werden.
Zur Umsetzung dieser Maßgabe sollte man sich an Best Practice Beispielen orientieren. Die Republik Estland hat in Europa eine Vorreiterrolle in diesem Bereich eingenommen. Dank der digitalen Identität der Bürger können nahezu alle Verwaltungsabläufe elektronisch bearbeitet werden. Insbesondere für kleine und kleinteilige Wirtschaften ist Effektivität eine Grundvoraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit. Dank der papierlosen Verwaltung können die Esten ca. eine Woche im Jahr einsparen. Schon heute werden die Kosteneinsparungen auf 2% des BIP geschätzt.
Bürokratieverminderung beginnt im politischen Willen. Detailversessenheit und Kleinteiligkeit bremsen Änderungsprozesse und können schlimmstenfalls sogar zum Stillstand führen. Dies gilt insbesondere für Sachsen: Die bisherigen Versuche der Etablierung von E-Governance-Strukturen in Sachsen sind derzeit ungenügend. Sie werden kaum flächendeckend angeboten und wenn, dann ersetzen sie die manuelle Zuarbeit bzw. das persönliche Erscheinen in Ämtern selten zu 100 Prozent. Aufgrund dieser mangelnden Attraktivität werden die Angebote selten genutzt und infolge der geringen Nachfragen werden diese nicht ausgedehnt.
Es muss daher gelingen diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Positive Beispiele der fortschreitenden Digitalisierung von Verwaltungsprozessen müssen deutlich nach außen transportiert werden. Gleichzeitig müssen bestehende Normen auf ihren Bürokratieaufwand geprüft werden. Die Installation des sächsischen Normenkontrollrates zur Prüfungen neuer Gesetze auf ihren Bürokratieaufwand ist lediglich der erste Schritt. Wir fordern daher eine Anwendung dieses Mechanismus auch für die bestehenden Normen und Gesetze.
Darüber hinaus fordern wir für Sachsen die Einführung und Umsetzung des „One in – two out“-Prinzips. Der durch die Einführung einer neuen bürokratischen Anforderung anfallende Erfüllungsaufwand muss andernorts um das Doppelte eingespart werden.
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