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(Dresden, 01. Dezember 2012) „Die geplanten Regelungen für Wasserkraftwerke zu erheben (so genannter „Wasserpfennig“) stößt bei der MIT Sachsen nach wie vor auf Ablehnung.
Zur Klausurtagung des MIT-Landesvorstandes am 30. November 2012 / 01. Dezember 2012 in Bretnig-Hauswalde war diese Regelung Diskussionsthema Nummer eins. Dr. Markus Reichel als Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung der CDU äußert: „Wir haben bereits zum Landesparteitag einen Initiativantrag eingebracht. Hier wurde uns versichert, die angesprochenen Probleme zu lösen. Zwischenzeitlich wurde durch das Ministerium eine Hotline geschaltet, um den Wasserkraftwerksbetreibern Bedenken zu der geplanten Wasserabgabe zu nehmen. Hier stellt sich doch die Frage, warum das nicht vorher mit den Betreibern geklärt werden konnte!”.
Für den Vorstand der Mittelstandsvereinigung der CDU ist eine solche Regel eine Untergrabung des Vertrauensschutzes für Investitionen in Sachsen.
Dr. Markus Reichel weiter: „Wir können doch nicht ernsthaft wollen, dass im Nachhinein Unternehmer zur Kasse gebeten werden, die hier investiert haben und jetzt durch die neue Regelung nachträglich zu Abgaben verpflichtet werden, die sie vorher nicht eingeplant haben. Die Hinweise von manchem Wasserwerksbetreiber nehmen wir deshalb sehr ernst und können es nicht zulassen, dass dadurch einige Mittelständler in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen.”
Dr. Reichel abschließend: „Die MIT sieht dabei den einzigen Kompromiss, dass die Regelungen nur Anlagen betreffen, die künftig neu gebaut werden oder heute erhebliche Mängel haben.”
„Die Unternehmer brauchen verlässliche Rahmenbedingungen!“ war die einhellige Meinung der Vorstandsmitglieder.
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