Wir müssen unsere Unternehmen auf den Mindestlohn vorbereiten – wichtige Aufgabe für die sächsische Wirtschaftsförderung

Datum des Artikels 09.12.2013

Land

(Dresden, 07. Dezember 2013)  Der parafierte Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden einheitlichen Mindestlohns vor. Der Landesvorsitzende der MIT Sachsen, Dr. Markus Reichel dazu: „Wir verstehen die Intention, die hinter dem Mindestlohn steht. Natürlich sind auch die mittelständischen Unternehmer daran interessiert, dass ihre Mitarbeiter auskömmliche Löhne und Gehälter erhalten. Jedoch sind die Gegebenheiten in Sachsen anders als z.B. in Bayern; die Produktivität angesichts geringerer Kapitalausstattung im Schnitt noch niedriger, so dass wir große Sorgen haben, ob alle Unternehmen eine Erhöhung des Lohnniveaus ausgleichen können“.

Mit der Einführung des Mindestlohns werden nicht nur in den Arbeitsverhältnissen - die aktuell unter dem Stundensatz von 8,50 € vergüten - die Kosten der Arbeit steigen, auch wird dadurch das allgemeine Lohnniveau nach oben gezogen, da bei entsprechend höherer Qualifikation ein entsprechender Lohnabstand bestehen muss, so Dr. Reichel weiter.

Dr. Markus Reichel weiter: „2014 muss es ein Schwerpunkt in der Wirtschaftsförderung des Freistaats werden,  Unternehmen darauf zu sensibilisieren, inwieweit ihr Geschäftsmodell es erlaubt, steigende Arbeitskosten an die Kunden weiterzugeben. Ist das nicht möglich, muss anderweitig reagiert werden, z.B. durch Modernisierungen. Wenn wir die sächsischen Unternehmen, die den Anstieg der Arbeitskosten nicht verkraften können, nicht im Laufe der nächsten 12 Monate ausreichend stärken, kann uns das Problem 2015 in Form von Insolvenzen und steigenden Arbeitslosenzahlen auf die Füße fallen.“