Die MIT SACHSEN lehnt die Einführung des Wasserpfennigs und den Entwurf zur Änderung des sächsischen Wassergesetzes im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 ab!

Datum des Artikels 24.09.2012

Land

(Dresden, 21. September 2012) Im Ergebnis der gestrigen Landesvorstandssitzung wurde einstimmig beschlossen, eine geplante Wasserentnahmeabgabe im Freistaat Sachsen abzulehnen, die 15 % bis 25 % der Einnahmen – welche die Betreiber von Wasserkraftanlagen erzielen – abschöpfen soll.


Der Landesvorsitzende Dr. Markus Reichel dazu: „Offensichtlich haben in dieser Angelegenheit keinerlei sachliche Vorbefassungen und Erhebungen durch das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft stattgefunden. Im anderen Fall wäre es bei der Vorbereitung dieses Kabinettsbeschlusses offensichtlich geworden, dass die beabsichtigte Einführung einer Wasserentnahmeabgabe in dieser Höhe zu einer flächendeckenden Aufgabe von Wasserkraftanlagen - vor allem im Erzgebirge - führen wird sowie zu einem Verlust von Arbeitsplätzen und zu existenziellen Schwierigkeiten mittelständischer Betriebe. Eine Wasserentnahmeabgabe in dieser Form ist energie- und gesellschaftspolitisch nicht vertretbar“

Dr. Reichel weiter: „Die Wertschöpfung der Wasserkraft im Freistaat Sachsen würde vernichtet. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Energiewende wird mit der Einführung der Wasserentnahmeabgabe verhindert. Ignoriert werden Existenzen von Personen und Firmen, die sich dem Freistaat Sachsen verbunden fühlen, ignoriert werden sämtliche Bemühungen der vergangenen Jahre, Wasserkraft in einem ökonomischen und ökologischen Gleichgewicht zu betreiben, ignoriert wird der Verlust eines wesentlichen Teils der Industriegeschichte, der auch Sachsen zu Reichtum und Wohlstand verholfen hat.“ „Es ist unmöglich nachzuvollziehen, wie der Freistaat Sachsen auf diese Weise das Wohl eines Teils der Wirtschaft gefährdet, der auch Sachsen zu Reichtum und Wohlstand verholfen hat“, so Dr. Reichel abschließend.