Bund
(Dresden, 14. Dezember 2011) In Sachsen nahmen in den letzten Jahren die Beteiligungen der Kommunen an Unternehmen sprunghaft zu. Nach Auffassung der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU handelt es sich hierbei um Wildwuchs, der klar eingedämmt werden soll.
„Der Vorteil und Nutzen einer Beteiligung des Staates oder einer Kommune an einem Unternehmen muss klar erkennbar sein. Wir sehen mit großer Sorge, dass gerade die Zahl der indirekten Unternehmensbeteiligungen der Kommunen in Sachsen zunimmt, denn diese sind einer Kontrolle durch Stadträte und Kommunalaufsicht entzogen und treten in Konkurrenz mit privaten Unternehmen“ so erklärt der Landesvorsitzende Dr. Markus Reichel.
Auch auf der Landesvorstandsklausur der MIT Sachsen im November 2011 in Grimma stand dieses Thema auf der Tagesordnung. So diskutierten die Mittelständler zum Themenbereich „wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und Staat“. Hier referierten Herr Menke, Abteilungsleiter für Recht und Kommunales und Herr Dr. Leder, Stv. Leiter vom Referat 23b zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen und der Beurteilung der entstehenden gesellschaftlichen Kosten und Nutzens.
Dabei ist die MIT Sachsen nicht etwa grundsätzlich gegen öffentliche Beteiligungen.
„Nach unserer Auffassung gibt es durchaus viele Bereiche der Daseinsfürsorge, in denen nur kommunale Unternehmen die Aufgaben so erfüllen können, dass die Interessen der Bürger optimal vertreten sind. Wir denken jedoch, dass die sächsische Gemeindeordnung aktuell die Grenzen der unternehmerischen Betätigung von Kommunen eindeutig zu weit steckt.“
Denn gegenwärtig erstrecken sich zum einen die Regelungen des kommunalen Wirtschaftsrechts nur auf unmittelbare Beteiligungen der Kommunen. Zum anderen können Kommunen immer dann Beteiligungen errichten, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass private Unternehmen einen bestimmten Zweck besser und wirtschaftlicher erfüllen können. „Diese Umkehr der Beweispflicht ist aus unserer Sicht absurd! Es muss nachgewiesen werden, dass ein kommunales Unternehmen in einem bestimmten Bereich besser und wirtschaftlicher arbeiten kann, als ein privates, und nicht umgekehrt! Schließlich wollen wir keine sozialistischen Verhältnisse“, so Reichel.
Im Rahmen des 26. Landesparteitages der CDU Sachsen am 26. November 2011 in Plauen beantragte die MIT Sachsen, den Leitantrag „Sachsen dienen – Zukunft sichern“ noch um den Punkt „Subsidiarität“ zu erweitern. Subsidiarität beinhaltet dabei auch, dass der Grundsatz „Privat vor Staat“ befolgt wird.
Die MIT Sachsen unterstützt daher aktuelle Vorhaben des Innenministeriums, die Sächsische Gemeindeordnung so zu ändern, dass auch mittelbare Beteiligungen einer kommunalrechtlichen Kontrolle unterliegen. Jedoch erwartet sie – über die Vorhaben des Innenministeriums hinaus -, dass auch die Subsidiaritätsregel des §97 verschärft wird.
Zu welchen Auswirkungen eine mangelhafte Kontrolle jener Beteiligungen führen kann, zeigt das aktuelle Bespiel des Skandals der Wasserwerke Leipzig (KWL). Dem früheren KWL-Geschäftsführer Klaus Heiniger wird vorgeworfen, im Jahr 2006 an den Kontrollgremien sich vorbei auf hochriskante Finanzgeschäfte eingelassen zu haben. Hierfür erhielt er Provisionen in Millionenhöhe. Diese Spekulationen könnten für Stadt Leipzig teuer werden, Die betroffenen Banken, darunter die Schweizer UBS, fordern von der hoch verschuldeten Stadt die Rückzahlung von 285,5 Millionen Euro (Quelle: FAZ http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/leipziger-wasserwerke-skandal-staatsanwaelte-fordern-sieben-jahre-haft-1581027.html).
Die Stadt Leipzig hat laut aktuell vorliegendem Beteiligungsbericht von 2010 (Quelle: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/488AC118AD78DACFC12577F800505EEA/$FILE/V-ds-1098-anlage-1.pdf) eine Fülle von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen.
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