Gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit abschaffen – Fehlanreize korrigieren, Leistung stärken

Datum des Artikels 27.01.2026
Pressemitteilung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Sachsen spricht sich für die Abschaffung des gesetzlichen Anspruchs auf Teilzeitarbeit aus. Angesichts eines verschärften Fachkräftemangels und demografischer Verwerfungen kann sich Deutschland eine staatlich forcierte Arbeitszeitreduzierung nicht länger leisten.

„Teilzeit ist ein wichtiges Instrument für bestimmte Lebenslagen, etwa zur Überbrückung von Erziehungs- oder Pflegezeiten. Sie darf jedoch nicht als dauerhafter Ausgleich für bewusst reduzierte Erwerbsarbeit zulasten der Produktivität missbraucht werden“, erklärt Nora Seitz, Landesvorsitzende der MIT Sachsen.

Aktuelle Zahlen des IAB belegen mit einer Teilzeitquote von rund 40 Prozent einen riskanten Spitzenplatz im europäischen Vergleich. Lediglich die Niederlande und Österreich haben eine höhere Teilzeitquote.

Bestehende gesetzliche Regelungen setzen derzeit strukturelle Fehlanreize, die insbesondere im Mittelstand die betriebliche Personalplanung massiv erschweren. Durch die hohe Steuer- und Abgabenlast wird Vollzeitarbeit zudem systematisch unattraktiv gemacht. Das gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit und die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme.

Um den Wohlstand zu sichern, muss vorhandene Arbeitskraft bestmöglich genutzt werden. Ein Ende des Rechtsanspruchs bedeutet kein Verbot von Teilzeit, sondern die Rückkehr zur unternehmerischen Freiheit. Die MIT Sachsen fordert, Arbeit durch Entlastung attraktiver zu gestalten, statt den Mangel durch starre Rechtsansprüche zu verwalten.

Dresden, den 27.01.2026