Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten 2026 eine steuer- und abgabenfreie Prämie bis zu 1.000 Euro zahlen können. Das Ziel ist eine Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ohne Frage: Beschäftigte brauchen mehr Netto vom Brutto. Ihre Leistung muss sich lohnen.
Fakt ist jedoch: Gerade Überstunden und Mehrarbeit, aber auch Sonderzahlungen schlagen sich in ihrem Geldbeutel derzeit nicht ausreichend nieder.Entlastung ist das Gebot der Stunde – für alle. Deshalb darf die Entlastungsprämie nicht zu einer Belastungsprämie von Mittelstand und Handwerk werden. Deutschland braucht diese Sektoren: 99 Prozent der Unternehmen in Deutschland stellen 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Sie sind Innovationstreiber, bilden aus und geben regionale Stabilität. Viele dieser Betriebe stehen aber mit dem Rücken zur Wand. Steigende Kosten, sinkende Margen und aufgezehrte Eigenkapitalreserven schränken ihre finanziellen Spielräume bei schwacher wirtschaftlicher Dynamik erheblich ein.Viele Betriebe haben aktuell nichts mehr zu verteilen. Maßnahmen, die zusätzliche finanzielle Verpflichtungen schaffen, verschärfen den Druck, anstelle ihn aufzulösen. Das entzogene Kapital fehlt an anderer Stelle für dringend erforderliche Investitionen.
Viele Mittelständler und Handwerker sind am Limit und werden keine zusätzliche Zahlung leisten können. Eine zusätzliche Zahlung bis zu 1.000 Euro bleibt eine zusätzliche Belastung für die Betriebe. Der Unterschied für Arbeitgeber besteht lediglich darin, dass infolge der Sozialversicherungsfreiheit der Gesamtaufwand nicht bei rund 1.200 Euro liegt.
Entlastung ist das Gebot der Stunde – für Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen. Den Schlüssel dafür hat der Staat selbst in der Hand. Derzeit ist die steuer- und abgabenfreie Behandlung auf zusätzliche Leistungen beschränkt. Damit bleiben sinnvolle betriebliche Lösungen ausgeschlossen, etwa die steuerfreie Vergütung von Überstunden oder Sonderzahlungen. Eine Ausweitung auf diese Bereiche würde es Betrieben ermöglichen, Leistung zu honorieren und Mehrarbeit attraktiver zu machen. Auch Lohnerhöhungen könnten so erleichtert werden, jedoch nur bei einer Verlängerung des Zeitraums, da Planungen für 2026 oft schon abgeschlossen sind.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Sachsen fordert daher folgende Maßnahmen für eine praxistaugliche Ausgestaltung:
1. Verlängerung des Auszahlungszeitraums: Der Zeitraum muss über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden, um Planungssicherheit zu geben.
2. Erweiterung des Anwendungsbereichs: Die Begünstigung darf nicht auf zusätzliche Sonderzahlungen beschränkt bleiben. Unternehmen müssen den Betrag auch für die steuerfreie Vergütung von Überstunden, Mehrarbeit und leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen nutzen können
3. Vermeidung falscher Erwartungshaltungen: Die Politik muss klarstellen, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber handelt und nicht um einen gesetzlichen Anspruch.
4. Schutz vor zusätzlichem Druck: Es muss sichergestellt werden, dass aus der Freiwilligkeit kein faktischer politischer oder gesellschaftlicher Druck entsteht, der kleine und mittlere Betriebe überfordert.
Nur bei einer flexiblen und realitätsnahen Ausgestaltung kann die Prämie ihrem Anspruch gerecht werden, ohne die Betriebe zusätzlich zu belasten. Andernfalls droht sie für Mittelstand und Handwerk zu einer reinen Belastung oder einer bloßen Ankündigung zu werden.

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