Der sächsische Mittelstand warnt vor den Folgen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Das Ziel gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit wird von den Unternehmen ausdrücklich unterstützt. Die gewählte Lösung schafft jedoch vor allem neue Bürokratie, zusätzliche Berichtspflichten und steigende Kosten – ohne die eigentlichen Ursachen von Lohnunterschieden wirksam zu beseitigen.
Was bedeutet das Gesetz in der Praxis? Unternehmen müssen künftig Gehaltsstrukturen detailliert dokumentieren, Beschäftigten umfassende Auskünfte über Vergütungen erteilen, Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben versehen und regelmäßig Berichte über mögliche Entgeltunterschiede erstellen. Werden bestimmte Schwellenwerte überschritten, drohen zusätzliche Prüfungen und Rechtfertigungspflichten.
"Für große Konzerne mag dies handhabbar sein, für viele mittelständische Betriebe bedeutet es vor allem mehr Verwaltungsaufwand, mehr Rechtsunsicherheit und weniger Zeit für das eigentliche Kerngeschäft." -sagt Agata Reichel-Tomczak, stellv. Landesvorsitzende MIT Sachsen und selbst Unternehmerin.
"Die Richtlinie geht dabei an der Realität vieler Unternehmen vorbei. Statistische Unterschiede bei den Durchschnittsgehältern von Männern und Frauen entstehen häufig durch unterschiedliche Berufswahlen, Arbeitszeitmodelle, Karrierewege oder Branchenzugehörigkeiten. Zusätzliche Formulare und Berichtspflichten werden diese Ursachen nicht beseitigen." so Reichel-Tomczak weiter.
Gerade in einer Zeit, in der Deutschland wirtschaftlich unter Druck steht, Fachkräfte fehlen und Investitionen zurückgehen, setzt Europa erneut auf Kontrolle statt auf Vertrauen. Der Mittelstand braucht weniger Bürokratie und mehr unternehmerische Freiheit. Statt immer neuer Dokumentationspflichten sind bessere Rahmenbedingungen für Wachstum, Innovation und Beschäftigung erforderlich.
Da die Richtlinie auf europäischer Ebene bereits beschlossen wurde, kann sie nicht mehr verhindert werden. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung auf zusätzliche nationale Verschärfungen verzichtet. Das sogenannte „Gold Plating“ – also deutsche Sonderregeln über die europäischen Vorgaben hinaus – muss konsequent unterbleiben.
Der sächsische Mittelstand fordert daher eine praxisnahe Umsetzung mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand. Europa muss endlich wieder Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen, statt Unternehmen mit immer neuen Berichtspflichten zu belasten.
Dresden, den 03.06.2026

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