Energiekonzept Sachsen der MIT Sachsen 2026–2033

Datum des Artikels 03.10.2026
Beitrag

Energiepolitik ist die zentrale Wirtschafts- und Standortpolitik und ist aus Sicht von Unternehmen, Kommunen und Bürgern zu gestalten. Regionale Wertschöpfung, unternehmensnahe Eigenversorgung und verlässliche Investitionsbedingungen sind dabei als Leitprinzipien zu berücksichtigen.

2   Energiekonzept Sachsen der MIT Sachsen 2026–2033
3   Stand: 03.09.2026
4   Präambel
5   Energiepolitik ist die zentrale Wirtschafts- und Standortpolitik und ist aus Sicht von Unternehmen,
6   Kommunen und Bürgern zu gestalten. Regionale Wertschöpfung, unternehmensnahe
7   Eigenversorgung und verlässliche Investitionsbedingungen sind dabei als Leitprinzipien zu
8   berücksichtigen.
9   Vorrangig sind Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und bezahlbare
10   Energiepreise in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. Niedrige Energiepreise sind
11   Voraussetzung für Wertschöpfung, Investitionen, Arbeitsplätze und Wohlstand – und damit auch für
12   Akzeptanz und internationale Vorbildwirkung.
13   Die soziale Marktwirtschaft ist auch im Energiesystem umzusetzen.
14   Sachsen bleibt Energieregion und setzt die Energiewende mit Versorgungssicherheit,
15   Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz um – unter zusätzlicher Beachtung von Ernährungs-, Arten- und
16   Denkmalschutz.
17   Die Ziele sollen durch Anreize und nicht durch Zwang erreicht werden.
18   Versorgungssicherheit muss rund um die Uhr gewährleistet sein. Bis zum gesetzlichen Ende der
19   Kohleverstromung in Sachsen muss der wirtschaftliche Betrieb der Bestandsanlagen möglich sein.
20   Ausgangslage
21   Der Bruttostromverbrauch in Sachsen beträgt derzeit ca. 26.300 GWh/a (ca. 26,3 TWh).
22   Die Transformation und die Netze sind derzeit ein Engpass. Der EE-Ausbau wächst, aber die
23   Netzinfrastruktur, die Digitalisierung und die vorausschauende Planung hinken hinterher. Daraus
24   folgen Engpässe und Redispatch sowie Abregelungen, die über die Netzentgelte von den Kunden
25   bezahlt werden müssen.
26   Die Elektrifizierung der Wärmenetze, des Verkehrs, der Industrie und der Wasserstoffwirtschaft
27   treiben den Strombedarf stark an.
28   Der politisch-regulatorische Konfliktpunkt, der im Entwurf zum „Netzanschlusspaket“ diskutierte
29   Redispatch-Vorbehalt, verlagert die Risiken auf Anlagenbetreiber und blockiert den Ausbau, ohne
30   die Ursachen (Netzoptimierung/-ausbau) zu lösen.
31   Die Vielzahl aus Stromsteuer, Netzentgelten, Umlagen, Messentgelten und weiteren
32   Preisbestandteilen verteuern den Strompreis in Deutschland enorm.
33   Verzögerungen bei Netzanschlüssen verhindern Investitionen und Industrieausbau über Jahre.
34   Deshalb werden verbindliche Fristen, transparente Zuständigkeiten und wirksame Eskalationswege
35   benötigt.
36   Zielbild Energieversorgung 2033: Bezahlbar. Sicher. Regional
37   wertschöpfend.
38   Die Stromkosten (Marktpreis + Netzkosten + staatliche Bestandteile) sind auf das europäische
39   Mindestmaß zu senken und dadurch die Industrie und das Handwerk international
40   wettbewerbsfähig zu halten.
41   Der Ausbau der Stromanschlüsse sowie die Netzintegration sind zu beschleunigen.
42   Dezentralität und Regionalität bei der Erzeugung von Energie sind entscheidend und stärker
43   verbrauchsnah zu realisieren, um Flexibilitäten vor Ort zu nutzen.
44   „Regional nutzen statt zentral abregeln!“ Dies erhöht die Versorgungssicherheit vor Ort.
45   Die Akzeptanz der erneuerbaren Energien soll durch Beteiligung von Bürgern und Kommunen
46   gefördert werden. Die Kommunen und Bürger müssen von der lokalen Wertschöpfung profitieren.
47   Bei Stromüberangebot müssen wirtschaftliche Anreize zur lokalen Nutzung geschaffen werden.
48   Maßnahmenprogramm in 9 Handlungsfeldern
49   Handlungsfeld - Netze & Regulierung
50   Netztransparenz & Standardisierung werden durch verbindliche Veröffentlichungen und
51   regelmäßige Aktualisierungen verfügbarer Anschlusskapazitäten geschaffen. Die Nutzung
52   einheitlicher Anschlusskriterien und die Einführung eines digitalisierten Anschlussverfahrens sollen
53   den Prozess beschleunigen. Sachsen soll sich dabei als „Best Practice“ gegenüber den anderen
54   Bundesländern positionieren.
55   Es ist eine Pönalisierung von Verzögerungen auf Seite der Netzbetreiber sowie der
56   Anschlussnutzung vorzusehen. Dort, wo Netzbetreiber ihre Pflichten
57   (Optimierung/Verstärkung/Ausbau) strukturell nicht erfüllen, müssen Sanktionen so gesetzt
58   werden, dass das „Verschulden“ nicht automatisch über Netzentgelte sozialisiert wird.
59   Die Überdimensionierung von Netzverknüpfungspunkten (NVP) soll im Ausbau rechtssicher
60   realisiert werden können. Dadurch soll die bestehende Infrastruktur effizienter genutzt und die
61   Redispatchkosten gesenkt werden.
62   Die Abregelung am Netzverknüpfungspunkt ist so zu gestalten, dass der Strom lokal in Speichern,
63   Sektorenkopplung oder an regionale Kunden fließen kann (statt „verloren“ zu sein).
64   Das System der Netzentgelte und der Netzkosten soll transparenter sowie entfernungs- und
65   verursachungsgerecht zugeordnet werden.
66   Eigeninvestitionen in dezentrale Energieinfrastrukturen benötigen langfristig verlässliche
67   gesetzliche Rahmenbedingungen.
68   Handlungsfeld - Erzeugungsmix (PV und Wind)
69   Die Priorität bei der Errichtung von EE-Anlagen ist auf bereits genutzte Flächen (Dächer,
70   Fassaden, Parkplätze, Industriebrachen, Öd-/Unland) zu setzen.
71   Bei der Windenergie ist ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.000 m beizubehalten. Das
72   Repowering-Verfahren ist zu vereinfachen.
73   Die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer zur Ertragsbeteiligung schaffen einen
74   zunehmenden Flickenteppich an Vorgaben. Insbesondere in Grenzregionen stößt das
75   Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EErtBetG) an praktische Grenzen. Eine
76   bundesweit harmonisierte Regelung könnte hier mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz schaffen.
77   Energiespeicher oder andere netzdienliche Flexibilitäten sollen bei Anlagen von Beginn an
78   mitgeplant werden.
79   Unternehmensnahe Energieerzeugung und Eigenversorgung sind zu stärken.
80   Handlungsfeld - KWK & Biogas
81   Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die grundlastfähige oder reststoffbasierte
82   Biogasanlagen in die Lage versetzen, zur Systemstabilität und regionalen Wertschöpfung
83   beizutragen.
84   Eine Vermarktung überschüssiger biogener Reststoffe und Biomethanmengen zu
85   wettbewerbsfähigen Preisen muss ermöglicht werden. Biogasanlagen die auf nachwachsenden
86   Rohstoffen basieren müssen dem System erhalten bleiben.
87   Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ist zu überarbeiten. KWK-Anlagen sind dezentrale
88   Versorgungseinheiten, die Brennstoffe und Emissionen einsparen.
89   Handlungsfeld - Wasser
90   Bestehende Pumpspeicherwerke sind zu ertüchtigen und als Teil der Grundlast-Resilienzstrategie
91   zu integrieren.
92   Kleine dezentrale Wasserkraftanlagen an bestehenden Querbauwerken sind als sinnvolle
93   Ergänzung zu PV und Wind zu nutzen. Diese Wasserkraftanlagen erfüllen einen ökologischen
94   Nutzen im Wasserhaushalt und sind besonders zu fördern.
95   Handlungsfeld - Digitalisierung
96   Smart-Meter/iMSys und digitale Netzsteuerung sind die Voraussetzung für dynamische
97   Preissignale und netzdienliches Verhalten.
98   Dynamische Tarife sollen Stromüberschüsse für das Laden von Elektrofahrzeugen,
99   Wärmepumpen, Speichern und flexible Produktionsprozesse nutzbar machen.
100   Digitale und standardisierte Datenformate sollen die Stromrechnung nachvollziehbarer machen und
101   den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Verbraucher reduzieren.
102   Dabei ist der Schwerpunkt auf die Datensicherheit zu legen.
103   Handlungsfeld - Wärme & Gebäude
104   Nahwärmenetze sind im Aus- und Umbau zu fördern.
105   Die Förderkulisse für Wärmenetze ist zu sichern und für eine schnelle Skalierung zu nutzen.
106   Die anteilige Kostenbeteiligung des Vermieters am Wärmeverbrauch des Mieters ist ersatzlos zu
107   streichen.
108   Für Bestandsgebäude werden technologieoffene, hybride Lösungen, etwa die Kombination aus
109   Wärmepumpe und ergänzendem Spitzenlastsystem, ermöglicht.
110   Handlungsfeld - Wasserstoff
111   Es ist eine Wasserstoffproduktion vor Ort zu ermöglichen und zu fördern.
112   Wasserstoff und E-Fuels werden dort eingesetzt, wo die direkte Elektrifizierung technisch oder
113   wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
114   Wasserstoff ist geeignet für die saisonale Speicherung von Stromüberschüssen und ist zu fördern.
115   Handlungsfeld - Kernkraft
116   Die Forschungs- und Ausbildungskapazitäten (u. a. Fusionsforschung) sollen erhalten werden und
117   neue Technologien (DFR und SMR etc.) sind zu fördern.
118   Handlungsfeld - Bürgerenergie & Energy Sharing
119   Es ist ein vereinfachtes Liefermodell für Bürgerenergiegenossenschaften zu ermöglichen, um
120   Strom direkt an Mitglieder zu liefern (ohne volle Lieferantenbürokratie). Dazu soll sich Sachsen im
121   Bundesrat für eine Umsetzung stark machen.
122   Regional erzeugter und regional verbrauchter Strom entlastet die Netze und stärkt die
123   Versorgungssicherheit. Daher soll eine Reduzierung der Netzentgelte im selben Netzgebiet
124   ermöglicht werden.
125   Der Zwang zur Netzeinspeisung für BEGs soll abgeschafft werden.
126   Pilotmodelle in Kommunen und Gewerbegebieten sollen erproben, wie Unternehmen, kommunale
127   Einrichtungen und Bürger regional erzeugten Strom einfach teilen können. Der Nutzen muss in
128   einem angemessenen Verhältnis zum Mess-, Bilanzierungs- und Abrechnungsaufwand stehen.
129   Fazit
130   Sachsens Energiekonzept 2026–2033 setzt Markt und Effizienz als Grundlogik an. Der EE-Ausbau
131   (PV vorrangig auf bestehenden Flächen; Wind mit kommunaler Legitimation und Repowering), die
132   steuerbaren Flexibilitäten (Biogas, KWK, Speicher, Pumpspeicher/Wasserkraft) sowie eine
133   pragmatische Wärmewende im Rahmen des GMG bieten eine gute Grundlage, die
134   Energieversorgung Sachsens zukunftsfähig zu gestalten.
135   Sachsen soll sich dafür einsetzen, die BNetzA zu stärken, denn Netze sind natürliche Monopole.
136   Daher muss die Regulierung Effizienz stimulieren sowie verursachungsgerecht und
137   anreizkompatibel sein.
138   Speicher werden als Systembaustein in der Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen und sind
139   vorrangig an Engpassregionen und großen Lastzentren vorzusehen und zu fördern.
140   Batterie- und Langzeitspeicher, unternehmensnahe Erzeugung, intelligente Ladeinfrastruktur und
141   flexible Verbraucher sollen zu einem eigenständigen Innovations- und Wertschöpfungsfeld für
142   Sachsen entwickelt werden.
143   Planungssicherheit, marktwirtschaftliche Preissignale und tragfähige Finanzierungsmodelle sind die
144   Voraussetzung dafür, dass mittelständische Unternehmen in moderne Energieinfrastruktur
145   investieren und gleichzeitig wettbewerbsfähig bleiben können.
146   Sachsen ermöglicht ein Strommarktdesign, welches energieintensiven Wirtschaftszweigen und
147   (Rechenzentren, verarbeitende Industrie, Prozessindustrie und dem Mittelstand etc. ) günstigen
148   Strom zur Verfügung stellt.
149   Ladeinfrastruktur ist im Baugesetzbuch zu verankern.