2 Energiekonzept Sachsen der MIT Sachsen 2026–2033
3 Stand: 03.09.2026
4 Präambel
5 Energiepolitik ist die zentrale Wirtschafts- und Standortpolitik und ist aus Sicht von Unternehmen,
6 Kommunen und Bürgern zu gestalten. Regionale Wertschöpfung, unternehmensnahe
7 Eigenversorgung und verlässliche Investitionsbedingungen sind dabei als Leitprinzipien zu
8 berücksichtigen.
9 Vorrangig sind Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und bezahlbare
10 Energiepreise in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. Niedrige Energiepreise sind
11 Voraussetzung für Wertschöpfung, Investitionen, Arbeitsplätze und Wohlstand – und damit auch für
12 Akzeptanz und internationale Vorbildwirkung.
13 Die soziale Marktwirtschaft ist auch im Energiesystem umzusetzen.
14 Sachsen bleibt Energieregion und setzt die Energiewende mit Versorgungssicherheit,
15 Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz um – unter zusätzlicher Beachtung von Ernährungs-, Arten- und
16 Denkmalschutz.
17 Die Ziele sollen durch Anreize und nicht durch Zwang erreicht werden.
18 Versorgungssicherheit muss rund um die Uhr gewährleistet sein. Bis zum gesetzlichen Ende der
19 Kohleverstromung in Sachsen muss der wirtschaftliche Betrieb der Bestandsanlagen möglich sein.
20 Ausgangslage
21 Der Bruttostromverbrauch in Sachsen beträgt derzeit ca. 26.300 GWh/a (ca. 26,3 TWh).
22 Die Transformation und die Netze sind derzeit ein Engpass. Der EE-Ausbau wächst, aber die
23 Netzinfrastruktur, die Digitalisierung und die vorausschauende Planung hinken hinterher. Daraus
24 folgen Engpässe und Redispatch sowie Abregelungen, die über die Netzentgelte von den Kunden
25 bezahlt werden müssen.
26 Die Elektrifizierung der Wärmenetze, des Verkehrs, der Industrie und der Wasserstoffwirtschaft
27 treiben den Strombedarf stark an.
28 Der politisch-regulatorische Konfliktpunkt, der im Entwurf zum „Netzanschlusspaket“ diskutierte
29 Redispatch-Vorbehalt, verlagert die Risiken auf Anlagenbetreiber und blockiert den Ausbau, ohne
30 die Ursachen (Netzoptimierung/-ausbau) zu lösen.
31 Die Vielzahl aus Stromsteuer, Netzentgelten, Umlagen, Messentgelten und weiteren
32 Preisbestandteilen verteuern den Strompreis in Deutschland enorm.
33 Verzögerungen bei Netzanschlüssen verhindern Investitionen und Industrieausbau über Jahre.
34 Deshalb werden verbindliche Fristen, transparente Zuständigkeiten und wirksame Eskalationswege
35 benötigt.
36 Zielbild Energieversorgung 2033: Bezahlbar. Sicher. Regional
37 wertschöpfend.
38 Die Stromkosten (Marktpreis + Netzkosten + staatliche Bestandteile) sind auf das europäische
39 Mindestmaß zu senken und dadurch die Industrie und das Handwerk international
40 wettbewerbsfähig zu halten.
41 Der Ausbau der Stromanschlüsse sowie die Netzintegration sind zu beschleunigen.
42 Dezentralität und Regionalität bei der Erzeugung von Energie sind entscheidend und stärker
43 verbrauchsnah zu realisieren, um Flexibilitäten vor Ort zu nutzen.
44 „Regional nutzen statt zentral abregeln!“ Dies erhöht die Versorgungssicherheit vor Ort.
45 Die Akzeptanz der erneuerbaren Energien soll durch Beteiligung von Bürgern und Kommunen
46 gefördert werden. Die Kommunen und Bürger müssen von der lokalen Wertschöpfung profitieren.
47 Bei Stromüberangebot müssen wirtschaftliche Anreize zur lokalen Nutzung geschaffen werden.
48 Maßnahmenprogramm in 9 Handlungsfeldern
49 Handlungsfeld - Netze & Regulierung
50 Netztransparenz & Standardisierung werden durch verbindliche Veröffentlichungen und
51 regelmäßige Aktualisierungen verfügbarer Anschlusskapazitäten geschaffen. Die Nutzung
52 einheitlicher Anschlusskriterien und die Einführung eines digitalisierten Anschlussverfahrens sollen
53 den Prozess beschleunigen. Sachsen soll sich dabei als „Best Practice“ gegenüber den anderen
54 Bundesländern positionieren.
55 Es ist eine Pönalisierung von Verzögerungen auf Seite der Netzbetreiber sowie der
56 Anschlussnutzung vorzusehen. Dort, wo Netzbetreiber ihre Pflichten
57 (Optimierung/Verstärkung/Ausbau) strukturell nicht erfüllen, müssen Sanktionen so gesetzt
58 werden, dass das „Verschulden“ nicht automatisch über Netzentgelte sozialisiert wird.
59 Die Überdimensionierung von Netzverknüpfungspunkten (NVP) soll im Ausbau rechtssicher
60 realisiert werden können. Dadurch soll die bestehende Infrastruktur effizienter genutzt und die
61 Redispatchkosten gesenkt werden.
62 Die Abregelung am Netzverknüpfungspunkt ist so zu gestalten, dass der Strom lokal in Speichern,
63 Sektorenkopplung oder an regionale Kunden fließen kann (statt „verloren“ zu sein).
64 Das System der Netzentgelte und der Netzkosten soll transparenter sowie entfernungs- und
65 verursachungsgerecht zugeordnet werden.
66 Eigeninvestitionen in dezentrale Energieinfrastrukturen benötigen langfristig verlässliche
67 gesetzliche Rahmenbedingungen.
68 Handlungsfeld - Erzeugungsmix (PV und Wind)
69 Die Priorität bei der Errichtung von EE-Anlagen ist auf bereits genutzte Flächen (Dächer,
70 Fassaden, Parkplätze, Industriebrachen, Öd-/Unland) zu setzen.
71 Bei der Windenergie ist ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.000 m beizubehalten. Das
72 Repowering-Verfahren ist zu vereinfachen.
73 Die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer zur Ertragsbeteiligung schaffen einen
74 zunehmenden Flickenteppich an Vorgaben. Insbesondere in Grenzregionen stößt das
75 Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EErtBetG) an praktische Grenzen. Eine
76 bundesweit harmonisierte Regelung könnte hier mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz schaffen.
77 Energiespeicher oder andere netzdienliche Flexibilitäten sollen bei Anlagen von Beginn an
78 mitgeplant werden.
79 Unternehmensnahe Energieerzeugung und Eigenversorgung sind zu stärken.
80 Handlungsfeld - KWK & Biogas
81 Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die grundlastfähige oder reststoffbasierte
82 Biogasanlagen in die Lage versetzen, zur Systemstabilität und regionalen Wertschöpfung
83 beizutragen.
84 Eine Vermarktung überschüssiger biogener Reststoffe und Biomethanmengen zu
85 wettbewerbsfähigen Preisen muss ermöglicht werden. Biogasanlagen die auf nachwachsenden
86 Rohstoffen basieren müssen dem System erhalten bleiben.
87 Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ist zu überarbeiten. KWK-Anlagen sind dezentrale
88 Versorgungseinheiten, die Brennstoffe und Emissionen einsparen.
89 Handlungsfeld - Wasser
90 Bestehende Pumpspeicherwerke sind zu ertüchtigen und als Teil der Grundlast-Resilienzstrategie
91 zu integrieren.
92 Kleine dezentrale Wasserkraftanlagen an bestehenden Querbauwerken sind als sinnvolle
93 Ergänzung zu PV und Wind zu nutzen. Diese Wasserkraftanlagen erfüllen einen ökologischen
94 Nutzen im Wasserhaushalt und sind besonders zu fördern.
95 Handlungsfeld - Digitalisierung
96 Smart-Meter/iMSys und digitale Netzsteuerung sind die Voraussetzung für dynamische
97 Preissignale und netzdienliches Verhalten.
98 Dynamische Tarife sollen Stromüberschüsse für das Laden von Elektrofahrzeugen,
99 Wärmepumpen, Speichern und flexible Produktionsprozesse nutzbar machen.
100 Digitale und standardisierte Datenformate sollen die Stromrechnung nachvollziehbarer machen und
101 den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Verbraucher reduzieren.
102 Dabei ist der Schwerpunkt auf die Datensicherheit zu legen.
103 Handlungsfeld - Wärme & Gebäude
104 Nahwärmenetze sind im Aus- und Umbau zu fördern.
105 Die Förderkulisse für Wärmenetze ist zu sichern und für eine schnelle Skalierung zu nutzen.
106 Die anteilige Kostenbeteiligung des Vermieters am Wärmeverbrauch des Mieters ist ersatzlos zu
107 streichen.
108 Für Bestandsgebäude werden technologieoffene, hybride Lösungen, etwa die Kombination aus
109 Wärmepumpe und ergänzendem Spitzenlastsystem, ermöglicht.
110 Handlungsfeld - Wasserstoff
111 Es ist eine Wasserstoffproduktion vor Ort zu ermöglichen und zu fördern.
112 Wasserstoff und E-Fuels werden dort eingesetzt, wo die direkte Elektrifizierung technisch oder
113 wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
114 Wasserstoff ist geeignet für die saisonale Speicherung von Stromüberschüssen und ist zu fördern.
115 Handlungsfeld - Kernkraft
116 Die Forschungs- und Ausbildungskapazitäten (u. a. Fusionsforschung) sollen erhalten werden und
117 neue Technologien (DFR und SMR etc.) sind zu fördern.
118 Handlungsfeld - Bürgerenergie & Energy Sharing
119 Es ist ein vereinfachtes Liefermodell für Bürgerenergiegenossenschaften zu ermöglichen, um
120 Strom direkt an Mitglieder zu liefern (ohne volle Lieferantenbürokratie). Dazu soll sich Sachsen im
121 Bundesrat für eine Umsetzung stark machen.
122 Regional erzeugter und regional verbrauchter Strom entlastet die Netze und stärkt die
123 Versorgungssicherheit. Daher soll eine Reduzierung der Netzentgelte im selben Netzgebiet
124 ermöglicht werden.
125 Der Zwang zur Netzeinspeisung für BEGs soll abgeschafft werden.
126 Pilotmodelle in Kommunen und Gewerbegebieten sollen erproben, wie Unternehmen, kommunale
127 Einrichtungen und Bürger regional erzeugten Strom einfach teilen können. Der Nutzen muss in
128 einem angemessenen Verhältnis zum Mess-, Bilanzierungs- und Abrechnungsaufwand stehen.
129 Fazit
130 Sachsens Energiekonzept 2026–2033 setzt Markt und Effizienz als Grundlogik an. Der EE-Ausbau
131 (PV vorrangig auf bestehenden Flächen; Wind mit kommunaler Legitimation und Repowering), die
132 steuerbaren Flexibilitäten (Biogas, KWK, Speicher, Pumpspeicher/Wasserkraft) sowie eine
133 pragmatische Wärmewende im Rahmen des GMG bieten eine gute Grundlage, die
134 Energieversorgung Sachsens zukunftsfähig zu gestalten.
135 Sachsen soll sich dafür einsetzen, die BNetzA zu stärken, denn Netze sind natürliche Monopole.
136 Daher muss die Regulierung Effizienz stimulieren sowie verursachungsgerecht und
137 anreizkompatibel sein.
138 Speicher werden als Systembaustein in der Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen und sind
139 vorrangig an Engpassregionen und großen Lastzentren vorzusehen und zu fördern.
140 Batterie- und Langzeitspeicher, unternehmensnahe Erzeugung, intelligente Ladeinfrastruktur und
141 flexible Verbraucher sollen zu einem eigenständigen Innovations- und Wertschöpfungsfeld für
142 Sachsen entwickelt werden.
143 Planungssicherheit, marktwirtschaftliche Preissignale und tragfähige Finanzierungsmodelle sind die
144 Voraussetzung dafür, dass mittelständische Unternehmen in moderne Energieinfrastruktur
145 investieren und gleichzeitig wettbewerbsfähig bleiben können.
146 Sachsen ermöglicht ein Strommarktdesign, welches energieintensiven Wirtschaftszweigen und
147 (Rechenzentren, verarbeitende Industrie, Prozessindustrie und dem Mittelstand etc. ) günstigen
148 Strom zur Verfügung stellt.
149 Ladeinfrastruktur ist im Baugesetzbuch zu verankern.

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