PM 09: Sozialministerium setzt die Zukunft der sächsischen Gastronomie aufs Spiel

Datum des Artikels 27.10.2020

Mindestabstand von 2,5 m in Innenräumen gastronomischer Einrichtungen 

 

Pressemitteilung MIT Sachsen
09/2020 | 24.20.2020

Die neue Allgemeinverfügung von Ministerin Köpping, die am 24.10.2020 in Kraft tritt, ordnet an, dass in den Innenräumen gastronomischer Einrichtungen ein Mindestabstand von 2,5 m eingehalten werden muss. Mit der weiteren Reduzierung der Gästeplätze verschärft sich die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage in der Gastronomie.

Dr. Markus Reichel, Landesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU Sachsen (MIT Sachsen):  „Vielen Gastronomen wird damit die Wirtschaftlichkeit entzogen. Mich haben bereits viele Unternehmer voller Verzweiflung und Entsetzen angerufen und gefragt, ob diese Regelung wirklich gilt. Sie haben in den letzten Monaten im Vertrauen auf geltende Abstandsregeln investiert und ihre Unternehmen an die Pandemie angepasst. Diese völlig unabgestimmte Verordnung wird Gastronomen endgültig in den ökonomischen Ruin stoßen, und viele Angestellte in die Arbeitslosigkeit schicken. Wir fordern eine sofortige Korrektur dieser Regel“.

„Es kann nicht die Regel sein: Mehr hilft mehr! Die vielen Gastronomen, die sich gewissenhaft an die bisherigen Vorgaben halten, können nicht die Zeche für das unverantwortliche Verhalten einzelner bezahlen.“

„Eine derartige Regelung mit derartig gravierenden Folgen darf nur dann eingeführt werden, wenn es klare wissenschaftliche Erkenntnisse zu ihrem Nutzen gibt. Diese sind uns aber nicht bekannt. Vielmehr sollte gewährleistet werden, dass die Einhaltung der bisherigen Abstandsregelungen flächendeckend gegeben ist, anstelle die Normen unsinnig für alle hochzuschrauben“, so Reichel abschließend.

 

Zur Info: Diese Verfügung wurde zeitnah vom Sozialministerium wieder zurückgenommen