PM: MIT Sachsen begrüßt wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Krisenbekämpfung und fordert weiterführende Schritte

Datum des Artikels 18.03.2020

Unterstützung von Freiberuflern und Kleinstunternehmern bis zu 50.000 Euro

MIT Sachsen begrüßt wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Krisenbekämpfung und fordert weiterführende Schritte


Die MIT Sachsen begrüßt die von Ministerpräsident Kretschmer verkündeten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise in Verbindung mit den Maßnahmen der Bundesregierung ausdrücklich.

Insbesondere die Unterstützung von Freiberuflern und Kleinstunternehmern sieht aktuell vor, dass von Seiten des Freistaates Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern bis zu 50.000 Euro (in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro) zinslose und nachrangige Darlehen erhalten können, welche in den ersten drei Jahren tilgungsfrei gestaltet werden sollen und für eine Gesamtlaufzeit von 8 Jahren aufgesetzt sind. Ministerpräsident Kretschmer stellte darüber hinaus in Aussicht, dass nach Beendigung der Krise Teile des Darlehns in Zuschüsse umgewandelt werden können.


Der MIT-Landesvorsitzende Dr. Markus Reichel hierzu: „Die Schritte der Landesregierung gehen in die richtige Richtung, sind angemessen für den Ernst der Lage und dienen der Lösung akuter Liquditätsprobleme. Klar ist auch – der Schutz unserer Bevölkerung hat absolute Priorität. Es ist jedoch offenkundig – angesichts enormer Umsatzrückgänge für nahezu alle Branchen und zudem noch Gewerbeverbote für viele Unternehmen wird die existenzielle Krise vieler Unternehmen nicht durch Darlehen und Kurzarbeit allein gelöst werden können. Auch dürfen die Unternehmen nicht mit den Verlusten allein gelassen werden – die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gehören nicht zum normalen Unternehmerrisiko. Ich begrüße daher ausdrücklich die von Ministerpräsident Kretschmer angesprochene Option einer Teilbezuschussung der angebotenen Darlehen. Die Regelungen sollten jedoch auf Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern ausgeweitet werden. Die sächsische Wirtschaft ist sehr kleinteilig und wird höchstwahrscheinlich ganzheitlich von der Krise betroffen. Dadurch kann ein zielgerichtetes Instrument geschaffen werden, um langfristige Schäden von den Unternehmen abzuwenden ohne, dass man Geld nach dem „Gießkannenprinzip“ verteilt. Das Verfahren hierfür muss zeitnah und transparent geregelt werden, da andernfalls Insolvenztatbestände durch Überschuldung geschaffen werden und wir reihenweise gute Unternehmen verlieren werden. “


Die Finanzierung der Maßnahmen, zu denen außerdem ein Schutzschirm für sächsische Krankenhäuser und Unterstützung für die Kommunen zählen, soll aus dem Haushaltüberschuss der vergangenen Jahre erfolgen. Reichel ergänzt: „Die 650 Millionen Haushaltsüberschuss sind aktuell ein gutes Mittel, um schnell und unbürokratisch Hilfen zu garantieren. Sollten die eingeleiteten Sofortmaßnahmen jedoch keine Wirkung entfalten, muss Absatz 5 des Neuverschuldungsverbotes der Sächsischen Verfassung in Kraft treten, wonach dieses bei Naturkatastrophen außer Kraft treten kann. Wir müssen alles dafür tun, um unsere Wirtschaft zu retten!“


Eine weitere wichtige Sofortmaßnahme sieht Dr. Reichel auch bei der Bundesregierung: „Die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialbeiträge liefert eine ausgezeichnete Möglichkeit, um aktuelle Liquidität in den Unternehmen zu belassen.“ Eine entsprechende Forderung ist innerhalb der MIT Sachsen bereits seit 2012 Beschlusslage und wurde zuletzt auch vom MIT-Bundesvorsitzenden Dr. Carsten Linnemann vorgebracht.