PM: MIT Sachsen fordert das Finanzministerium des Freistaats Sachsen zur Fristverlängerung für die Umstellung der manipulationssicheren Kassensysteme (TSE) bis 31.12.2021 auf.

Datum des Artikels 15.07.2020

„In der gegenwärtigen konjunkturellen Lage sollten die ohnehin schon gebeutelten kleinen Betrieben nicht noch weitere sinnfreie Kosten aufgebürdet werden."

 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt den Einbau der manipulationssicheren technischen Sicherheitssysteme (TSE) in alle Registrierkassen bis spätestens 30.09.2020. Technische Probleme der Herstellerfirmen können einen fristgerechten Einbau jedoch nicht gewährleisten. Zudem stehen viele Unternehmen in der Gastronomie und im Einzelhandel durch die Corona-Pandemie ohnehin vor extrem großen Herausforderungen.

Dr. Markus Reichel, Landesvorsitzender der Mittelstandsunion Sachsen dazu: „In der gegenwärtigen konjunkturellen Lage sollten die ohnehin schon gebeutelten kleinen Betrieben nicht noch weitere sinnfreie Kosten aufgebürdet werden. Die technische Umsetzbarkeit der TSE ist bis 30.9.2020 höchst fraglich, weil die Anbieter die Installation nicht rechtzeitig gewährleisten können. Nach der überbordenden Bonpflicht auch für kleine Betriebe der Gastronomie, der Hotellerie und  Wochenmarkthändlern, sowie weiteren vielen kleinen Geschäften, ist das Verlangen des BMF nach der TSE zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Ausdruck von überbordender Bürokratie.“

Roland Ermer, Präsident des Sächsischen Handwerkstag und MIT Landesvorstandsmitglied: „Die TSE-Frist 30.09.2020 muss schon deshalb weg, weil die Kassenfirmen gar nicht in der Lage sind, die technische Lösung zu implementieren und weil diese gar nicht in der Bandbreite verfügbar sind. Somit ist die Buchhaltung jedes Unternehmens, ab dem 01.10.2020, welche die TSE nicht installiert hat, eine Buchhaltung, welche vom Finanzamt nicht mehr anerkannt werden würde.“

Dr. Markus Reichel: „Vergesst die vielen Selbstständigen nicht! Entbürokratisierung kostet an manchen Stellen nicht viel, ist aber ein Zeichen an die vielen Fleißigen in Sachsen. Bei TSE  ist der Finanzminister des Freistaates gefordert, dem bundesdeutschen Amtsschimmel Einhalt zu gebieten und die Übergangsfrist um ein Jahr zu verlängern; andere Bundesländer wie zuletzt Hessen haben das bereits vorgemacht. Gut gemeinte Bundesgesetzgebung, ist eben nicht immer gut gemacht. Das Credo Entbürokratisierung sollte jetzt erst recht im Freistaat oberste Priorität haben.

 

Foto: Fernando Santander