Pressemitteilung 02 | 2021 MIT Sachsen vom 20.01.2021

Datum des Artikels 20.01.2021

MIT Sachsen fordert nachvollziehbare Stufenpläne für die Zeit nach dem Lockdown, Digitalisierung der Kontaktverfolgung und rasche Ermöglichung von Click&Collect

Angesichts des Beschlusses der Konferenz der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin vom 19.1. äußert sich Dr. Markus Reichel, Landesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU Sachsen (MIT Sachsen):

„Die Verlängerung und teilweise Verschärfung der Bund-Länder-Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung stellt erneut eine enorme Belastung für Bürger und Unternehmen dar. Wir unterstützen das aus gesundheitspolitischer Sicht, als MIT Sachsen eindeutig.

Jedoch sind für viele Unternehmen die Grenzen der wirtschaftlichen Belastbarkeit bereits seit langem überschritten. Immer mehr Unternehmen führen einen täglichen Kampf um die Organisation ihrer Arbeitsläufe unter Coronabedingungen.  Uns fehlt eine klare Anerkennung dieser enormen Leistung unserer mittelständischen Unternehmen im Beschluss der BKMPK. Insbesondere angesichts offensichtlicher organisatorischer Probleme in der Umsetzung der Hilfsprogramme für Unternehmen wäre das ein wünschenswertes Zeichen der Solidarität mit den vielen, ernsthaft um ihre unternehmerische Existenz fürchtenden Unternehmern gewesen.

Unsere Erwartungen an die Politik, insbesondere Wirtschaftspolitik, in Bund und Land, sind:


● Entwicklung nachvollziehbarer Stufenpläne für das Hochfahren von Wirtschaft und Gesellschaft nach Erreichen angemessener Inzidenzzahlen – diese müssen mit den Branchenverbänden abgestimmt sein;

● Fortführung der Digitalisierung der Kontaktnachverfolgung sowie der Arbeit der Gesundheitsämter. Angesichts des umfassenden Anpassungsdrucks auf Unternehmer, die innerhalb kürzester Zeit ihre Arbeitsabläufe für Home Office anpassen mussten, haben wir kein Verständnis dafür, dass die Digitalisierung der Gesundheitsämter (Ausrollen von SORMAS/DEMIS) immer noch nicht abgeschlossen ist; der Termin Ende Februar muss unbedingt gehalten werden;

Rückwirkende Anerkennung der Abschreibungsregeln für digitale Wirtschaftsgüter ab dem 1.3.2020, denn seit diesem Termin arbeiten viele Arbeitnehmer vorrangig im Home Office;

Bürokratiearme Umsetzung der Nachweisregeln im Falle der organisatorischen Unmöglichkeit von Home Office;

● Ermöglichung von Click&Collect auch in Sachsen: Fast alle Bundesländer haben dieses System der Vorbestellung und Abholung in für den Publikumsverkehr geschlossenen Geschäften eingeführt - Sachsen jedoch nicht, mit Verweis auf die außergewöhnlich hohen Infektionszahlen und den zu vermeidenden Verkehr und Ansammlungen. Das könnte jedoch kontrolliert werden: Kontaktlose Abholung ist organisatorisch möglich, Menschenansammlungen können die Händler durch entsprechende Zeitfenster verhindern. Für diesen Absatzweg erwarten wir daher, dass zeitnah eine Perspektive geschaffen wird.

Raschestmögliche Bearbeitung der Anträge auf Coronahilfen.“

 

 

Foto: Henrik Donnestad