Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Sachsen kritisiert den Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zum sogenannten Bundestariftreuegesetz aufs Schärfste. Was als Stärkung der Tarifbindung verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ideologisch motivierter Angriff auf die Vertragsfreiheit, als Bürokratiemonster für den Mittelstand und als rechtlich höchst fragwürdiges Konstrukt.
Dieses Vorhaben ist eine marktwirtschaftliche Geisterfahrt. Anstatt fairen Wettbewerb zu fördern, missbraucht der Bund die öffentliche Auftragsvergabe als Erziehungsinstrument. Besonders für Sachsen ist dies fatal: Viele unserer erfolgreichen mittelständischen Betriebe nutzen flexible Haustarifverträge oder individuelle Vereinbarungen, die exakt auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter und die Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten sind. Dass diese Unternehmen nun gezwungen werden sollen, die Bedingungen fachfremder „Großtarife“ zu erfüllen, nur um sich um öffentliche Aufträge bewerben zu dürfen, ist inakzeptabel. Das Gesetz schafft eine Zwei-Klassen-Wirtschaft und drängt den flexiblen Mittelstand ins Abseits.
Dazu erklärt die Landesvorsitzende der MIT Sachsen, Nora Seitz: „Das geplante Bundestariftreuegesetz ist eine Kampfansage an die Vertragsfreiheit und den sächsischen Mittelstand. Wer glaubt, Tarifbindung ließe sich durch staatlichen Zwang und ein neues Bürokratiemonster in Form einer Prüfstelle herbeiführen, ignoriert die wirtschaftliche Realität. Wir brauchen keine staatliche Planwirtschaft bei der Auftragsvergabe, sondern Entlastung und Vertrauen in unsere Unternehmer. Dieses Gesetz schützt nicht die Arbeitnehmer, sondern zementiert lediglich den Einfluss der großen Gewerkschaften zulasten der mittelständischen Flexibilität.“
Auch die rechtliche Belastbarkeit des Entwurfs ist höchst zweifelhaft, da er die verfassungsrechtlich geschützte Gleichwertigkeit unterschiedlicher Tarifvertragsformen durch die Privilegierung einzelner „repräsentativer“ Verträge gefährdet. Zudem steht der Entwurf im Widerspruch zur europäischen Dienstleistungsfreiheit, da Tariftreueregeln nach geltender EuGH-Rechtsprechung ohne direkten Bezug zu einem gesetzlichen Mindestlohn unzulässig sind und den Marktzugang für europäische Mitbewerber unverhältnismäßig erschweren.
Die Erfahrungen aus den Bundesländern belegen zudem deutlich, dass solche dirigistischen Vorgaben die Tarifbindung empirisch nicht erhöhen. In Sachsen zeigt sich eine stabile Entwicklung ohne zusätzliche bürokratische Lasten. Da das Gesetz sein Ziel nachweislich verfehlt und einseitig den Mittelstand belastet, lehnt die MIT Sachsen den Vorschlag zum Tariftreuegesetz in seiner jetzigen Form ab.
Dresden, den 23.02.2026

Empfehlen Sie uns!