DSGVO gefährdet sächsische Unternehmen. Wir fordern den sächsischen Datenschutzbeauftragten zu maximaler Toleranz auf.

Datum des Artikels 29.05.2018

Land
Themengebiet: Europa, Wirtschaft


Sächsische Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung mit ersten Mitgliederreaktionen auf die neue DSGVO.

Am vergangenen Donnerstag traf sich die sächsische Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung zu ihrer Vorstandssitzung in der Drogenmühle in Heidenau. Ein großes Thema war natürlich die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die zwanzig Vorstandsmitglieder vertreten Einzelunternehmer, Freiberufler und natürlich den klassischen Mittelstand mit mehreren hundert Beschäftigen, aus allen Regionen in Sachsen.

Die Beschwerden über die neue Verordnung reißen nicht ab, fasst Dr. Markus Reichel, Vorsitzender der Sächsischen Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) die Stimmen zusammen.. Viele der kleinen und mittelständischen Unternehmen fürchten eine Flut an Abmahnung und horrenden Bußgeldern durch unseriöse Anwälte, die nur auf den 25. Mai gewartet haben, so Reichel weiter.

Für viele Unternehmer und Freiberuflicher ist das neue Gesetz in der Umsetzung schlichtweg eine Zumutung. Müssen Dienstleister bei der Umsetzung beauftragt werden, verlangen diese oft überzogene Honorare. Der Markt gibt es derzeit her, die Unternehmen können dem nur schwer entkommen.

Doch die Umsetzung muss für die Unternehmen gelingen, sind es doch gerade die kleineren Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer, die verstärkt im Onlinehandel einen beträchtlichen Umsatz generieren und damit ihr wirtschaftliches Überleben sichern. Aber genau dieser Markt ist nun in Gefahr.  Viele Kunden unserer sächsischen Unternehmen, die Empfänger von Newslettern, Blogs und anderen Online Angeboten sind, bestätigten die Datenschutzgrundverordnung nicht. Damit gehen den Unternehmen wertvolle Kontakte von Kunden und Interessenten verloren. Das wird bereits kurzfristig zu Umsatzeinbuße führen.

In vorauseilendem Gehorsam hat die Bundesregierung in diesem Fall gehandelt, so Norbert Müller, stellvertretender Landesvorsitzender und Mitglied des MIT-Bundesvorstandes. Es sollte daher dringend eine Nachbesserung geben. „Die Datenschutzbehörden müssen jetzt unbedingt Augenmaß bewahren. Daher schließen wir uns den Forderungen unseres Bundesvorstands uneingeschränkt an. „Sanktionen sollten erst bei wiederholten Verstößen verhängt und Abmahnungen tolerant bearbeitet werden. Ein Datenschutzbeauftragter soll erst ab 50 Mitarbeitern verpflichtend sein. Es muss insgesamt Erleichterungen insbesondere für kleine Betriebe, Freiberufler, Vereine und Organisationen mit hauptsächlich ehrenamtlich Engagierten geben“, so der Beschluss auf Bundesebene.

Die Sächsische Mittelstands Vereinigung fordert unabhängig von der Diskussion um die DSGVO in ihrem 10-Punkte-Programm ohnehin einen Digitalminister. Damit nicht nur künftige Verordnungen mit Augenmaß und gebotener Praxisnähe gestaltet werden, sondern der gesamte Prozess der so dringend benötigten zielgerichteten Digitalisierung stattfinden kann. Damit unser sächsischer Mittelstand auch in Zukunft auf der Erfolgsspur bleibt.

Themen